Rahmenbedingungen

    Weitere Informationen

    • Kosten für psychologische Beratungs- bzw. Behandlungsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
    • Manche Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten für psychologische Behandlung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Versicherung.
    • Für einkommensschwache Personen (Studierende, Alleinerziehende, AMS- oder NotstandshilfenbezieherInnen) oder bei längerfristiger Inanspruchnahme meiner Leistungen können im Ausnahmefall gesonderte Honorarvereinbarungen getroffen werden.
    • Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil, dass die von Ihnen in Anspruch genommenen Leistungen bei der Krankenkasse nicht bekannt gegeben werden müssen.
    • Hausbesuche sind möglich. Fahrtkosten entsprechen dem üblichen Kilometersatz von € 0,42 pro Kilometer.

    Absagenregelung - Termin absagen oder ändern

    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass vereinbarte Termine auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Bei zeitgerechter telefonischer Absage - spätestens 24 Stunden vorher - fallen keine Kosten an (Absagen können persönlich, per SMS oder als Nachricht auf der Mailbox erfolgen). Erfolgt die Absage später, führt dies zu einer Verrechnung des vereinbarten Honorars.

    Verschwiegenheitspflicht

    Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin bin ich an die gesetzlich verankerte Verschwiegenheit gebunden (Verschwiegenheitspflicht nach § 37 des PsychologInnengesetzes, BGBI. I Nr. 182/2013); das bedeutet, dass alles, was Sie mit mir besprechen und mir anvertrauen, nicht von mir weitergesagt werden darf. Ich bin jedoch verpflichtet, allgemeine schriftliche Aufzeichnungen zu führen (z.B. biographische Daten, Themen, Beginn, Verlauf und Ende der Therapie, etc.). Sie haben das Recht, jederzeit in diese Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen.

    Minderjährige Klient*innen

    Minderjährige benötigen zur Durchführung der psychologischen Behandlung die Zustimmung der sorgeberechtigen Eltern bzw. des sorgeberechtigen Elternteils.

    Zusammenarbeit mit Fachärzten für Psychiatrie / Neurologie sowie anderen Berufsgruppen

    Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin sowie Psychotherapeutin darf ich weder Medikamente verordnen noch bestimmte Medikamente empfehlen. In bestimmten Fällen kann jedoch eine begleitende psychopharmakologische Behandlung wertvoll und wichtig sein.  Die Kombination von Verhaltenstherapie und medikamentöser Behandlung zeigt u.a. bei schwer ausgeprägten psychischen Erkrankungen die besseren Ergebnisse gegenüber den Einzelverfahren.

    Gerne berate ich Sie bei der Wahl des Arztes oder gebe Empfehlungen für andere Berufsgruppen, wenn erforderlich.

    Krisen

    In Krisenphasen bin ich bemüht, Ihnen Notfall-Termine anzubieten. Sollte dies jedoch einmal nicht möglich sein, kontaktieren sie bitte PsyNot unter 0800/449933 (kostenfreie Notrufnummer 0-24 Uhr).

    Mag.a Cornelia Altenreiter
    Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin, Notfallpsychologin

    Roseggergasse 4, 8793 Trofaiach
    Vordernbergerstraße 29, 8790 Eisenerz
    Telefon: 0676 49 00 626
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
    www.psychologie-altenreiter.at


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